FAQ

 

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)?

Unsere Gesellschaft besitzt eine gültige Arbeitnehmerüberlassung. Dank dieser Erlaubnis können wir als Verleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Entleiher schließen, wobei beide Parteien sich auf dem Preis für den Mitarbeiter und konkreten Bedingungen der Arbeitsausführung einigen.

Wir arbeiten nach deutschen Sozial- Zoll- und Steuerbedingungen.

 

TP_Arbeitnehmerüberlassung

Ein Leiharbeitnehmer und ein Verleiher schließen einen Arbeitsvertrag. Die ausländischen Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen, wie auch die inländischen Mitarbeiter. Der Leiharbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung gegenüber dem Entleiher. Alle 2 Wochen stellt der Verleiher dem Entleiher die Rechnung aufgrund geleisteter Stunden untergelegt mit dem Stundennachweis aus.

Sind Sie eine Zeitarbeit Firma?

Nein, wir sind keine Zeitarbeitsfirma. Wir sind der Bauunternehmer mit dem Sitz in der Slowakei und mit der Repräsentanz in Bayern (Ansbach).

Die Überlassung von Arbeitnehmern zwischen Betrieben des Baugewerbes ist nach § 1b AÜG in Deutschland gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeiten erfasst wird.

Da wir auch ein Bauunternehmen sind, wurde uns gestattet, die Arbeitnehmerüberlassung in Bauhauptgewerbe in Deutschland durchzuführen.

Was erledigt Ihre Gesellschaft für uns?

Unsere Gesellschaft erledigt für Sie:

- ganze Administration - alle Unterlagen bekommen Sie von uns - Qualifikationsprofilen von unseren Mitarbeitern, Unterlagen und Erlaubnisse unserer Gesellschaft. Sie haben minimale Sorgen mit unseren Mitarbeitern und Sie können Zeit auf Ihre Geschäftsprojekten richten.

- unsere Buchhalterin erledigt die Entgeltabrechnung, Lohnsteuerabgaben nach deutscher Legislative

 

Wer erledigt die Anmeldung beim Zollamt?

Auf der Webseite von Zollamt sind alle Pflichten bestimmt. Die Anmeldung richtet sich nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Zitiert von der Zollamtswebseite:

"Entleiher, die einen oder mehrere Arbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entleihen, sind zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung und Vorlage einer schriftlichen Versicherung des Verleihers verpflichtet. Dabei hat nur eine Meldung des Entleihers zu erfolgen und keine gleichzeitige Meldung durch den Verleiher."

Jeder Entleiher bekommt von uns Versicherung des Verleihers, die er zu der Zollanmeldung als Anlage beifügt.

Was für Mitarbeiter bieten Sie?

- Es sind Facharbeiter, mit langjähriger Praxis – auch aus Ausland.

Sie haben Referenzen und mehrjährige Erfahrungen. Das ist Garantie ihrer Qualität, Fachlichkeit und Nutzbarkeit.

- Sie sind mobil (eigene Pkws).

Unsere Mitarbeiter sind imstande, flexibel zur Baustelle zu verschieben und können prompt reagieren, wenn sie auf mehreren Baustellen tätig sind.

- sie sprechen Deutsch - z. B. in einer Kolonne von 4 bis 5 Mann, spricht einer oder zwei Deutsch.

Das bedeutet reibungslose und effektive Kommunikation mit dem Bauleiter und mit den Mitarbeitern in deutscher Sprache.

Wer sorgt für die Unterkunft der Mitarbeiter?

Für die Unterkunft sorgen wir. Die Mitarbeiter wohnen in Ferienwohnungen, die nicht weit entfernt von der Arbeitsstelle sind.

Dank dessen sind unsere Mitarbeiter immer zeitlich am Arbeitsplatz, sie sind erholt und vorbereitet eine qualitative Leistung auszuführen. Sie sind auch bei der Gemeinde auf den Aufenthalt angemeldet.

Wie sind die Preise?

Wir halten das Mindestlohngesetz (Lohngruppe 1, Lohngruppe 2) ein. Die Preise sind inklusive: Unterkunft, AOK-Abgaben, Lohnsteuer in DE, SOKA BAU, BG Bau…

Die Preise sind von mehreren Faktoren abhängig:

- Zeitraum des Einsatzes

- Anzahl der Mitarbeiter

- Ob es sich um Facharbeiter oder Hilfsarbeiter handelt

Unsere Geschäftsführerin steht Ihnen gerne zur Verfügung für offene Diskussion. Wir bieten für Ihre Gesellschaft günstige Bedingungen aufgrund Ihrer Spezifikation und Anforderungen an.