Nein, wir sind keine Zeitarbeitsfirma. Wir sind der Bauunternehmer mit dem Sitz in der Slowakei und mit der Repräsentanz in Bayern (Ansbach).
Die Überlassung von Arbeitnehmern zwischen Betrieben des Baugewerbes ist nach § 1b AÜG in Deutschland gestattet, wenn der verleihende Betrieb nachweislich seit mindestens 3 Jahren von denselben Rahmen- und Sozialkassentarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeiten erfasst wird.
Da wir auch ein Bauunternehmen sind, wurde uns gestattet, die Arbeitnehmerüberlassung in Bauhauptgewerbe in Deutschland durchzuführen.