Wer erledigt die Anmeldung beim Zollamt?

Auf der Webseite von Zollamt sind alle Pflichten bestimmt. Die Anmeldung richtet sich nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Zitiert von der Zollamtswebseite:

"Entleiher, die einen oder mehrere Arbeitnehmer von einem Verleiher mit Sitz im Ausland zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entleihen, sind zur Abgabe einer schriftlichen Anmeldung und Vorlage einer schriftlichen Versicherung des Verleihers verpflichtet. Dabei hat nur eine Meldung des Entleihers zu erfolgen und keine gleichzeitige Meldung durch den Verleiher."

Jeder Entleiher bekommt von uns Versicherung des Verleihers, die er zu der Zollanmeldung als Anlage beifügt.